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Autor Thema: Bitte schreibt hier nicht frei Schnauze, sondern schaltet den Kopf ein!  (Gelesen 5142 mal)

vallenton

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Möchte ich hier auch noch einmal unterstreichen.

"Eigentümer" der Rezensionen bleibt der Schreiber oder Urheber derselbigen. Amazon genießt ein Nutzungsrecht, das ist aber auch schon alles.
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Nichtraucher

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Möchte ich hier auch noch einmal unterstreichen.

"Eigentümer" der Rezensionen bleibt der Schreiber oder Urheber derselbigen. Amazon genießt ein Nutzungsrecht, das ist aber auch schon alles.

Genauso ist es! Die AGB's müssen im Einklang im dem AGB-Gesetz stehen, alles andere was da so in die AGB's teilweise  reingeschrieben wird ist oftmals dummes Zeug. Ferner ist das Urheberrecht nicht übertragbar, es verbleibt immer und ohne Ausnahme beim Urheber - dieser Grundsatz gilt auch für Amazon.

Bei einigen Bücher packe ich meine Rezis auch bei Amazon rein - wenn denen das nicht gefällt, sollen sie mir nur kurz Bescheid sagen und schon haben sie einen Kunden weniger....... :breitgrins:
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Tamlin

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@ Vallenton:

Ein mögliches Problem könnte in der Frage bestehen, inwiefern Amazon als Seite mit amerikanischem, resp. englischem Betreiber und außerdeutschem Gerichtsstandort (u.a. Luxemburg) überhaupt deutschem Recht unterworfen ist? Amazon hat auf seinen Content diverse Patente genommen, die unter das international anerkannte Copyright fallen.

Amerikanische Verlage, Herausgeber und Autoren gehen "traditionell" sehr großzügig mit Material (Texte/Fotos/etc.) um, das nicht durch das amerikanische Copyright geschützt ist. Die Frage wäre, ob Amazon auf Material fremder Autoren vorab ein sumarisches Copyright genommen hat, das die Gültigkeit ihrer national bestehenden Urheberrechte beschneidet?

Nach deutschem Urheberrecht kann ich z.B. als Fotograf einen deutschen Verlag daran hindern, ein Bild, das ich gemacht habe, zu veröffentlichen, wenn ich nicht zuvor ausdrücklich meine Erlaubnis dazu erteilt habe. Einen amerikanischen Verlag könnte ich jedoch nur dann daran hindern, dasselbe zu tun, wenn ich auf das Bild ein Copyright genommen habe, d.h. wenn es im amerikanischen Copyright-Verzeichnis aufgeführt wird.

Nach deutschem Urheberrecht bleibe ich "Eigentümer" der Rezension und Amazon hat nur ein Nutzungsrecht. Die Frage wäre jedoch, ob ich mein Eigentumsrecht auch vor einem außerdeutschen oder -europäischen Gericht durchsetzen könnte, wenn Amazon darauf pocht, daß sie auf den gesamten Content ein sumarisches Copyright genommen haben, daß ich quasi akzeptiert habe, indem ich bei Amazon eine Rezension publiziere?

Ich bin kein Jurist. Ist es möglich, ein sumarisches Copyright auf zukünftigen Content zu erheben? Nach welchem Recht würde im Fall einer Rezension auf der deutschen Abteilung einer schlußendlich amerikanischen Seite entschieden? Gilt dann automatisch deutsches Urheberrecht oder amerikanisches Copyright?
« Letzte Änderung: 25. April 2007, 02:32:52 von Tamlin »
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