@ Vallenton:
Ein mögliches Problem könnte in der Frage bestehen, inwiefern Amazon als Seite mit amerikanischem, resp. englischem Betreiber und außerdeutschem Gerichtsstandort (u.a. Luxemburg) überhaupt deutschem Recht unterworfen ist? Amazon hat auf seinen Content diverse Patente genommen, die unter das international anerkannte Copyright fallen.
Amerikanische Verlage, Herausgeber und Autoren gehen "traditionell" sehr großzügig mit Material (Texte/Fotos/etc.) um, das nicht durch das amerikanische Copyright geschützt ist. Die Frage wäre, ob Amazon auf Material fremder Autoren vorab ein sumarisches Copyright genommen hat, das die Gültigkeit ihrer national bestehenden Urheberrechte beschneidet?
Nach deutschem Urheberrecht kann ich z.B. als Fotograf einen deutschen Verlag daran hindern, ein Bild, das ich gemacht habe, zu veröffentlichen, wenn ich nicht zuvor ausdrücklich meine Erlaubnis dazu erteilt habe. Einen amerikanischen Verlag könnte ich jedoch nur dann daran hindern, dasselbe zu tun, wenn ich auf das Bild ein Copyright genommen habe, d.h. wenn es im amerikanischen Copyright-Verzeichnis aufgeführt wird.
Nach deutschem Urheberrecht bleibe ich "Eigentümer" der Rezension und Amazon hat nur ein Nutzungsrecht. Die Frage wäre jedoch, ob ich mein Eigentumsrecht auch vor einem außerdeutschen oder -europäischen Gericht durchsetzen könnte, wenn Amazon darauf pocht, daß sie auf den gesamten Content ein sumarisches Copyright genommen haben, daß ich quasi akzeptiert habe, indem ich bei Amazon eine Rezension publiziere?
Ich bin kein Jurist. Ist es möglich, ein sumarisches Copyright auf zukünftigen Content zu erheben? Nach welchem Recht würde im Fall einer Rezension auf der deutschen Abteilung einer schlußendlich amerikanischen Seite entschieden? Gilt dann automatisch deutsches Urheberrecht oder amerikanisches Copyright?