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Autor Thema: Bitte schreibt hier nicht frei Schnauze, sondern schaltet den Kopf ein!  (Gelesen 5142 mal)

nimue

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Guten Morgen,

euch allen ist sicherlich bewusst, dass es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, bei dem jeder Außenstehende mitreden kann. Deshalb bitte ich euch: Überlegt ein bißchen bevor ihr hier etwas schreibt.

Grund dieses Postings ist eine Nachricht, die heute morgen in meiner Mailbox war und in der mir rechtliche Schritte angedroht wurden, weil in einem Posting jemand diffamiert wurde (es wurde jemand als Nazigesocks bezeichnet). So etwas will ich hier nicht lesen und ich werde alle Rechtsandrohungen direkt an die User weiterleiten.

Ebenfalls untersagt ist das Zitieren der Original-Amazon-Rezensionen. Klappentexte dürfen übernommen werden. Rezensionen nicht! Bitte kontrolliert Eure Postings danach - wir Moderatoren können hier nicht alles für euch übernehmen.

Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Forenregeln  :winken:

Liebe Grüße
nimue
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Wenn Du keinen Menschen töten kannst - gut; kannst Du kein Vieh und keine Vögel töten - noch besser; keine Fische und Insekten - noch besser. Bemüh Dich, soweit wie möglich zu kommen. Grüble nicht, was möglich ist und was nicht. Tu, was Du mit Deinen Kräften zustande bringst. Darauf kommt alles an. (Leo Tolstoi)

nimue

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Hallo,

wer sich für das Thema eingehender interessiert, dem sei der folgende Link empfohlen:

OLG Düsseldorf – Foren-Urteile häufen sich

Liebe Grüße
nimue
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efka526

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Null Problemo

*Kopf einschalt*

Kommt nicht wieder vor. BTW du hast Mail mit Infos.

Tschuldigung nochmal
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Things that try to look like things look more like things than things. Well known fact Esmerelda "Esme" Weatherwax

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Anja

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Guten Morgen,
Ebenfalls untersagt ist das Zitieren der Original-Amazon-Rezensionen. Klappentexte dürfen übernommen werden. Rezensionen nicht! Bitte kontrolliert Eure Postings danach - wir Moderatoren können hier nicht alles für euch übernehmen.
Liebe Grüße
nimue

Hallo,

Das heißt ich darf bei Buchvorstellungen (eventuell für eine Leserunde) auch nicht  den Amazon Text kopieren? Selbst wenn ich dann als Quelle Amazon.de angebe?
Helft einem verwirrten Menschen!  :spinnen: :confused: :spinnen:

Liebe Grüße Anja
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Horrendus

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Klappentext, also die Vorstellung/Kurzinhaltsangabe eines Buches scheinbar schon, aber keine Rezension.

lg Stefan
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Heidi Hof

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Hallo Anja

Die Kurzbeschreibung von Amazon darf man verwenden, wenn man angibt, dass es die Kurzbeschreibung von Amazon ist, und dieses auch verlinkt.
Den Klappentext und das Cover von Bücher darf man auch verwenden, sofern es sich um eine "Werbung" für das Buch handelt, auch wieder mit Verlinkung.
Die Rezensionen von Amazon darf man unter keinen Umständen verwenden!!! Weder die von Perlentaucher, Buch der 1000 Bücher, oder Kundenrezensionen!!!
Aber im letzten Jahr sind viele neue Urteile ausgesprochen worden, die diese Brücken teilweise bedenklich machen. Also es ist mittlerweile ein Tanz auf dem Drahtseil.
Und nimue als Betreiberin ist dafür verantwortlich! Und da ich ja auch ein privates Miniforum betreibe, ich auch.

Ich habe mich seit letztem November dazu durchgerungen, ich schreibe meine Rezis mittlerweile komplett selber, da bin ich auf der sicheren Seite, und bringe auch keinem in Gefahr.

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sandhofer

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Die Rezensionen von Amazon darf man unter keinen Umständen verwenden!!!

Selbst dann nicht, wenn es die eigene ist, iirc ...
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Wo nehme ich nur all die Zeit her, so viel nicht zu lesen. (Karl Kraus)

nimue

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Die Rezensionen von Amazon darf man unter keinen Umständen verwenden!!!

Selbst dann nicht, wenn es die eigene ist, iirc ...

Jein... Amazon hat das zwar in ihren AGBs drinstehen, allerdings ist es rechtlich wohl eher nicht durchsetzbar. Normalerweise ist es so, dass man das Recht auf die eigene Rezension behält - egal, wo man sie veröffentlicht.

Ansonsten hat Heide schon alles richtig wiedergegeben (ich selbst veröffentliche schon längst keine Rezensionen mehr bei Amazon).

Liebe Grüße
nimue
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efka526

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Jupp. Amazon hätte es gerne das ihnen die Rezis der User gehören. Aber das geht nicht so einfach. Steht zwar in den AGB drin aber ist nach deutschem Recht alles andere als legal also Klausel-Dummfug. Urheberrecht bleibt Urheberrecht und das bleibt beim Urheber, deshalb heist es ja so.  Denn anonsten, wer mal nen (Künstler)Überlassungsvertrag gesehen hat der weis das die eigentlich keine Handhabe haben wenn man seine EIGENEN Rezis die man schon mal woanders gepostet hat auch dort postet. Sind ja nicht in den USA hier ;) . Was anderes wäre wenn Amazon eine Gegenleistung für Rezis bieten würde, das wäre dann wohl diskutierbar. Aber so würde ich, wenn es eigene Rezis sind, mich da nicht drum kümmern.
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Heidi Hof

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Die Rezensionen von Amazon darf man unter keinen Umständen verwenden!!!

Selbst dann nicht, wenn es die eigene ist, iirc ...

Man unterschreibt eigentlich folgenden Satz:
Zitat
"Texte werden das Alleineigentum von Amazon.de."
Ich bin kein Jurist, aber es könnte sein, dass dadurch Amazon das Alleinrecht hat ... ???
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efka526

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Naja die Lizenzen zB von Microsoft (EULA) oder die meisten Einschränkungen von technischen Geräten (Garantiesiegel etc) sind auch alle in Deutschland das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind und viele davon bereits kassiert. Urheberrecht bleibt beim Urheber. Das hätten die bei Amazon gerne aber realistisch bzw vor Gericht überlebensfähig ist das wohl nicht. Das ist wie in anderen Foren auch. Beiträge, selbst wenn in den Forenregeln steht das sie dann zum Board gehören, müssen gelöscht werden wenn der Urheber es verlangt.

Ist wie mit den EBay-Disclaimern, die sind rechtlich auch Humbug.
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BigBen

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Man unterschreibt eigentlich folgenden Satz:
Zitat
"Texte werden das Alleineigentum von Amazon.de."
Ich bin kein Jurist, aber es könnte sein, dass dadurch Amazon das Alleinrecht hat ... ???

Nur weil es in den AGB steht und man es unterschreibt, muß es nicht Rechtens sein. Manch eine Firma hat versucht über ihre AGB das Recht ein wenig zu "verbiegen". (Wobei ich dies hier Amazon nicht unterstellen will).
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mombour

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Nur weil es in den AGB steht und man es unterschreibt, muß es nicht Rechtens sein.

Wenn in Mietverträgen rechtsungültige Klauseln drin stehen, werden sie auch nicht rechtsgültig, wenn man sie unterschreibt.

Ich habe ein paar Amazon-Rezensionen meinerseits rigoros verändert, wenn ich sie woanders unterbringen wollte. Und schon war ich aus dem Schneider :zwinker:.

Liebe Grüße
mombour
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Marypipe

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Man unterschreibt eigentlich folgenden Satz:
Zitat
"Texte werden das Alleineigentum von Amazon.de."
Ich bin kein Jurist, aber es könnte sein, dass dadurch Amazon das Alleinrecht hat ... ???

Nur weil es in den AGB steht und man es unterschreibt, muß es nicht Rechtens sein. Manch eine Firma hat versucht über ihre AGB das Recht ein wenig zu "verbiegen".

Ganz genau! So einen Fall habe ich im Moment gerade. Da will mir jemand mein Rückgaberecht streitig machen. Aber der hat leider die schlechteren Karten.  :breitgrins:
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Tamlin

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Der Passus "Alleineigentum" verstößt gegen das übergeordnete deutsche Urheberrecht, wenn damit gemeint ist, daß Amazon den Text nach eigenem Gutdünken drastisch verändern und/oder anderswo als bei Amazon nutzen will sowie für jetzt und immerdar zum alleinigen Eigentümer des Werkes wird. Amazon tritt nicht an die Stelle des Rechtsinhabers/Autors.

Bei der Neuauflage eines Buches, z.B. eines Ausstellungskatalogs sind Herausgeber und Verlag verpflichtet, die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung jedes Autoren, jedes Fotografen, jedes Illustrators etc. - bzw. deren Rechtsnachfolger - einzuholen, die an der Erstveröffentlichung mitgewirkt haben und deren Werke (Texte/Bilder/Karten/Zeichnungen) erneut verwendet werden sollen.

Sieht man HPs/Domains wie Amazon und Foren als Verlage, hat Amazon ein Mitsprache-/Entscheidungsrecht, i.e. müßte gefragt werden, bevor ein Autor den Text, den er bei Amazon veröffentlicht hat, in derselben Fassung/Aufmachung bei einem anderen Forum/"Verlag" unterbringt.
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